Wenn der Winter naht, bedeutet das für viele Menschen zusätzlicher Stress. Denn wenn sie als Hauseigentümer oder Mieter dazu verpflichtet sind, angrenzende Gehwege zu räumen und gefährliche Rutschpartien zu vermeiden, dann ist dies für viele eine lästige Arbeit am Morgen und am Abend.
Denn damit im Winter rund um Ihr Haus niemand ausrutscht, gilt die gesetzliche Schnee- und Räumpflicht, auch für angrenzende öffentliche Wege rund um Ihr Grundstück.
In jedem Fall muss das gefahrlose Begehen des Gehwegs vor Ihren Hausgrundstück möglich sein, und das in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr. Wenn jemand auf einem eis -oder schneeglatten Gehweg ausrutscht, weil der Gehweg nicht satzungsgemäß geräumt wurde, haftet der Grundstückseigentümer für den durch etwaige Verletzungen entstandenen Schaden.
Dieser Räum- und Streupflicht können besonders berufstätige und ältere Menschen nicht immer nachkommen. Von der Urlaubszeit ganz zu schweigen.
Es fängt mitten in der Nacht an zu schneien. Sie bleiben mit ruhigem Gewissen liegen und freuen sich morgens über frei geräumte und gestreute Wege und Flächen. Die Gärten von Karp GmbH befreit Ihr Grundstück und angrenzende öffentliche Wege von Schnee und Eis.
Morgens ab vier Uhr, am Wochenende oder an Feiertagen. Wir sind jederzeit für Sie da, wenn der Winter kommt.
Wir halten die gesetzlichen Auflagen der Räum- und Streupflicht 100-prozentig ein. Wir räumen Stellplätze, Parkplätze, Zufahrten, Privatstraßen und Gehwege. Zu unseren Kunden zählen, Hausverwaltungen, Privateigentümer von Einfamilienhäusern und Mietshäuser sowie Eigentümergemeinschaften.
Für Ihren privaten Winterdienst sind wir, die Gärten von Karp GmbH Ihr erfahrener und vertrauensvoller Ansprechpartner!